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OSNA KrankenTransport
Malik's Krankentransport
Stadt und Landkreis Osnabrück

Krankenfahrten in Osnabrück – sicher ankommen, mit Ruhe und Rücksicht

OSNA KrankenTransport ist Ihr zuverlässiger Fahrdienst für Krankenfahrten, Dialysefahrten und Rollstuhlfahrten in Stadt und Landkreis Osnabrück. Barrierefreie Fahrzeuge, Abrechnung über den Transportschein – und immer die Zeit, die Sie brauchen.

Fahrten nach Vereinbarung – auch regelmäßig und langfristig

Ich hole Sie an der Haustür ab
Ich hole Sie an der Haustür abNicht am Bordstein, nicht um die Ecke. Ich klingele, warte, bis Sie fertig sind, und nehme Rollator oder Gehstock mit.
Ich lasse Sie nicht allein aussteigen
Ich lasse Sie nicht allein aussteigenVom Sitz bis zur Anmeldung: Ich reiche Ihnen den Arm, trage Gehstock und Tasche und bringe Sie hinein – nicht nur bis zum Bordstein.
Ein Fahrzeug, in das man gut einsteigt
Ein Fahrzeug, in das man gut einsteigtHohe Türen, bequeme Sitzhöhe und viel Platz für Rollator, Gehhilfen und eine Begleitperson.
Gepflegt und pünktlich vor der Tür
Gepflegt und pünktlich vor der TürSie erkennen mich sofort und müssen nicht suchen. Ich stehe da, wenn ich sage, dass ich da bin.
Platz für alles, was mitmuss
Platz für alles, was mitmussRollator, Gehstock, Tasche oder ein tragbares Sauerstoffgerät – alles wird sicher verstaut, damit beim Bremsen nichts verrutscht.
Gesicherte Rollstuhlplätze4-Punkt-System nach DIN 75078-2
Geprüfter FahrerP-Schein und Erste-Hilfe-Kurs
Pünktlich und planbarAuch feste Termine jede Woche
Ein AnsprechpartnerImmer dieselbe Stimme am Telefon
Meine Leistungen

Krankenfahrten, Dialyse- und Rollstuhlfahrten in Osnabrück

Ich befördere Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen – geduldig, sorgfältig und immer mit der nötigen Zeit. Vom Hausflur bis zur Anmeldung, in der Stadt Osnabrück und im gesamten Landkreis.

Krankenfahrten & Arztfahrten

Zur Hausarztpraxis, zum Facharzt, ins Krankenhaus – und wieder nach Hause. Sitzende Beförderung im Pkw, mit Transportschein („Muster 4“) über die Krankenkasse oder privat.

Mehr erfahren – Krankenfahrten & Arztfahrten

Dialysefahrten

Feste Termine, oft drei Mal in der Woche über Monate – immer zur gleichen Zeit und immer derselbe Fahrer. Unter anderem zum KfH-Nierenzentrum Osnabrück und zur Dialysepraxis Harderberg.

Mehr erfahren – Dialysefahrten

Chemo- & Strahlentherapiefahrten

Onkologische Fahrten zur Chemotherapie, zur Strahlentherapie und zur Nachsorge. Ich plane die ganze Behandlungsserie im Voraus – auch für die Tage, an denen es Ihnen danach nicht gut geht.

Mehr erfahren – Chemo- & Strahlentherapiefahrten

Entlassungs- & Rehafahrten

Abholung am Entlassungstag aus der Klinik, Fahrten in die Reha, zur Kurzzeitpflege oder ins Pflegeheim – in Osnabrück, im Landkreis und auf längeren Strecken nach Absprache.

Mehr erfahren – Entlassungs- & Rehafahrten

Begleitservice & regelmäßige Fahrten

Auf Wunsch begleite ich Sie bis zur Anmeldung, warte vor Ort und fahre Sie zurück. Wiederkehrende Termine buche ich langfristig ein, damit Sie nicht jede Woche neu anrufen müssen.

Ihre Sicherheit

Worauf Sie sich bei jeder Fahrt verlassen können

Sicherheit ist bei einer Krankenfahrt kein Beiwerk, sondern die Leistung selbst. Diese sechs Punkte gelten bei mir bei jeder einzelnen Fahrt.

Rollstuhlsicherung nach DIN 75078-2

Der Rollstuhl wird mit vier Gurten an den tragenden Rahmenpunkten am Fahrzeugboden verankert (Kraftknoten-Prinzip). Sie selbst werden zusätzlich mit einem eigenen Dreipunktgurt gesichert – der Rollstuhlgurt allein ist kein Rückhaltesystem.

Geprüfter und überprüfter Fahrer

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein): ärztliches und augenärztliches Gutachten, erweitertes Führungszeugnis, Prüfung des Fahreignungsregisters – alle fünf Jahre neu.

Erste Hilfe – und klare Grenzen

Aktueller Erste-Hilfe-Kurs, Verbandkasten und Notfallkontakte an Bord. Wichtig und ehrlich: Eine Krankenfahrt ist keine medizinische Betreuung während der Fahrt. Wer unterwegs Betreuung braucht, gehört in einen Krankentransportwagen – im Notfall 112.

Hygiene nach jeder Fahrt

Kontaktflächen – Griffe, Gurte, Rampe, Sitze – werden nach jeder Fahrt desinfiziert. Handdesinfektion an Bord, regelmäßiges Lüften, Maske auf Wunsch. Besonders wichtig für Fahrgäste in Chemotherapie mit geschwächter Immunabwehr.

Sturzprävention beim Ein- und Aussteigen

Die meisten Verletzungen passieren nicht im Auto, sondern davor. Deshalb: Rampe statt Stufe, gesicherter Stand, Hilfe beim Transfer, und ich lasse Sie nie unbegleitet stehen, bis Sie sicher sitzen oder angekommen sind.

Schweigepflicht und Datenschutz

Wohin Sie fahren, zu welcher Behandlung und was Sie mir unterwegs erzählen, bleibt bei mir. Ihre Daten verwende ich ausschließlich zur Abwicklung der Fahrt und speichere sie nur so lange, wie es rechtlich nötig ist (DSGVO).

Im Notfall immer 112 – eine Krankenfahrt ersetzt keinen Rettungsdienst.

Kosten und Krankenkasse

Zahlt meine Krankenkasse die Fahrt?

Bei ärztlich verordneten Krankenfahrten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten häufig. Beantworten Sie drei Fragen und Sie sehen sofort, was für Sie gilt und welchen Transportschein (Verordnung „Muster 4“) Sie brauchen. Ausführlich: Ratgeber Kosten & Transportschein.

1 · Wohin geht die Fahrt?

Malik Javed – OSNA KrankenTransport, Osnabrück
Über mich

Persönlich, geduldig, verlässlich

Über mich

Ich habe mich auf die Beförderung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen spezialisiert. Geduld, Verständnis und die nötige Zeit sind für mich selbstverständlich – nicht die Ausnahme.

Meine Fahrgäste

Rollstuhlfahrende, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Seniorinnen und Senioren, Patientinnen und Patienten mit regelmäßigen Terminen sowie Angehörige, die eine verlässliche Fahrt suchen.

Meine Motivation

Ich habe dieses Unternehmen gegründet, weil ich Menschen helfen möchte, ihre Mobilität und Selbstständigkeit zu behalten – mit Würde und Vertrauen.

So einfach geht es

In drei Schritten zu Ihrer Fahrt

Anrufen oder schreiben

Telefon, WhatsApp oder das Formular auf dieser Seite. Sagen Sie mir Datum, Uhrzeit und Ziel.

Termin bestätigen

Ich melde mich zurück, kläre offene Fragen und bestätige die Abholung verbindlich.

Abholung und Fahrt

Ich hole Sie zur vereinbarten Zeit ab, helfe beim Ein- und Aussteigen und begleite Sie auf Wunsch hinein.

Einsatzgebiet

Einsatzgebiet: Stadt und Landkreis Osnabrück

Ich fahre in der Stadt Osnabrück und im gesamten Landkreis Osnabrück, dazu im Umkreis von rund 50 Kilometern. Fahrten darüber hinaus – etwa zu einer Spezialklinik oder einer Reha – sind nach Absprache möglich.

Städte und Gemeinden

  • Osnabrück
  • Belm
  • Wallenhorst
  • Hasbergen
  • Georgsmarienhütte
  • Bissendorf
  • Bramsche
  • Hagen a.T.W.
  • Bad Iburg
  • Bad Rothenfelde
  • Bad Laer
  • Hilter a.T.W.
  • Dissen a.T.W.
  • Glandorf
  • Melle
  • Ostercappeln
  • Bohmte
  • Bad Essen
  • Rieste
  • Alfhausen
  • Ankum
  • Bersenbrück
  • Neuenkirchen
  • Merzen
  • Lotte
  • Westerkappeln
  • Ibbenbüren
  • Lengerich

Häufige Ziele

Diese Adressen fahre ich regelmäßig an, kenne die Zufahrten, die Kurzzeitparkplätze und den richtigen Eingang:

  • Klinikum Osnabrück, Am Finkenhügel
  • Marienhospital Osnabrück (Niels-Stensen-Kliniken)
  • Paracelsus-Klinik Osnabrück
  • Franziskus-Hospital Harderberg, Georgsmarienhütte
  • Christliches Klinikum Melle
  • KfH-Nierenzentrum Osnabrück – Dialyse
  • Dialysepraxis Harderberg
  • Schüchtermann-Klinik Bad Rothenfelde
  • Klinik am Kurpark Bad Iburg
  • Haus- und Facharztpraxen, Reha- und Strahlentherapiezentren in der Region

Sie wohnen knapp außerhalb? Rufen Sie trotzdem an. In den meisten Fällen lässt sich die Fahrt einrichten.

Kontakt

Rufen Sie mich einfach an

Am schnellsten geht es per Telefon oder WhatsApp. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und plane die Fahrt gemeinsam mit Ihnen.

Fahrt anfragen

Füllen Sie aus, was Sie schon wissen. Ich melde mich zurück und bestätige den Termin. Lieber telefonisch? Rufen Sie einfach an.

Ihre Angaben
Damit ich zurückrufen kann
Für die Bestätigung – wenn Sie keine haben, rufe ich an
Wann soll die Fahrt sein?
Tippen Sie auf das Feld – es öffnet sich ein Kalender. Vergangene Tage sind nicht wählbar.
In Viertelstunden – oder offen lassen. Frühestens 2 Stunden ab jetzt; geht es schneller, rufen Sie bitte an. Uhrzeit des Termins, nicht der Abholung: ich rechne zurück.
Wo hole ich Sie ab?
Wohin soll es gehen?
Wenn Sie die Adresse nicht zur Hand haben, reicht der Name – ich finde sie.
Sonst noch etwas?

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage verwendet und nicht weitergegeben.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Die Fragen, die mir am Telefon am häufigsten gestellt werden – hier in Ruhe zum Nachlesen.

Krankenfahrt oder Krankentransport – was brauche ich?
Das sind zwei verschiedene Dinge, und die Krankenkasse unterscheidet sie streng. Eine Krankenfahrt nach § 60 SGB V ist die Fahrt im Pkw oder im Rollstuhlfahrzeug: Sie brauchen unterwegs keine medizinische Betreuung, sondern eine sichere Beförderung – genau das biete ich an. Ein qualifizierter Krankentransport findet dagegen im Krankentransportwagen (KTW) mit Rettungssanitäter statt und ist nötig, wenn Sie während der Fahrt betreut, überwacht oder liegend transportiert werden müssen; er wird über den Rettungsdienst bestellt. Im Notfall gilt immer die 112. Wenn Sie unsicher sind, welche Form auf Ihrer Verordnung steht: rufen Sie mich an, wir schauen gemeinsam darauf.
Was ist die Verordnung „Muster 4“ und wer füllt sie aus?
„Muster 4“ ist das bundeseinheitliche Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung“. Ausgefüllt wird es von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt – nicht von mir und nicht von Ihnen. Darauf steht, warum die Fahrt medizinisch nötig ist, welches Beförderungsmittel verordnet wird und ob es sich um eine Hin- und Rückfahrt oder um eine Serie handelt, etwa bei Dialyse. Bitten Sie in der Praxis gleich beim Termin darum und bringen Sie das Formular zur Fahrt mit; ohne Verordnung rechnet die Kasse nicht ab.
Welche Orte fahren Sie an?
Die Stadt Osnabrück und den gesamten Landkreis Osnabrück – darunter Belm, Wallenhorst, Hasbergen, Georgsmarienhütte, Bissendorf, Bramsche, Bad Iburg, Bad Rothenfelde, Bad Laer, Hilter, Dissen, Glandorf, Melle, Ostercappeln, Bohmte, Bad Essen, Ankum und Bersenbrück – sowie das angrenzende Tecklenburger Land mit Lotte, Westerkappeln, Ibbenbüren und Lengerich. Das sind rund 50 Kilometer um Osnabrück. Weitere Strecken, etwa zu einer Spezialklinik oder in eine Reha, fahre ich nach Absprache.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Bei ärztlich verordneten Krankenfahrten häufig ja. Die Ärztin oder der Arzt stellt dafür die Verordnung „Muster 4“ aus. Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung sowie Notfallfahrten brauchen keine vorherige Genehmigung; Fahrten zu ambulanten Behandlungen brauchen sie in der Regel schon.
Wann brauche ich keine Genehmigung der Kasse?
In der Regel nicht bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung und bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis. Auch Fahrten zur stationären Behandlung und Notfallfahrten sind ausgenommen.
Was muss ich selbst bezahlen?
Den gesetzlichen Eigenanteil, die sogenannte Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt – nie mehr, als die Fahrt tatsächlich kostet. Wer die jährliche Belastungsgrenze überschritten hat und einen Befreiungsausweis der Kasse besitzt, zahlt keine Zuzahlung.
Welche Unterlagen soll ich bereithalten?
Die Verordnung „Muster 4“, Ihre Versichertenkarte und – falls vorhanden – den Befreiungsausweis oder den Schwerbehindertenausweis. Ohne Verordnung kann ich Sie selbstverständlich trotzdem fahren, dann als Privatfahrt.
Wie weit im Voraus soll ich buchen?
Am besten ein bis zwei Tage vorher. Regelmäßige Termine – etwa Dialyse dreimal die Woche oder eine Bestrahlungsserie – plane ich gerne einmal fest ein, dann müssen Sie nie wieder daran denken.
Was passiert, wenn mein Termin länger dauert?
Das ist normal und kein Problem. Rufen Sie mich einfach an, wenn Sie fertig sind – oder wir vereinbaren gleich, dass ich vor Ort warte. Ich plane Wartezeit von vornherein mit ein.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Ja. Eine Begleitperson – Angehörige, Betreuung oder Pflegekraft – kann in der Regel mitfahren. Sagen Sie es bitte bei der Buchung, damit der Platz eingeplant ist.
Wie weit fahren Sie?
Osnabrück und das Umland fahre ich täglich. Längere Strecken – etwa zu einer Spezialklinik – sind nach Absprache ebenfalls möglich.
Können Sie mich im Rollstuhl befördern?
Ja. Das Fahrzeug ist barrierefrei, mit Rampe und einer Vier-Punkt-Sicherung nach DIN 75078-2. Der Rollstuhl wird am Fahrzeugboden verankert und Sie werden zusätzlich mit einem eigenen Dreipunktgurt gesichert.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Eine Krankenfahrt ist die Beförderung im Taxi oder Mietwagen ohne medizinische Betreuung während der Fahrt – das ist mein Angebot. Ein Krankentransport findet im Krankentransportwagen mit qualifizierter Betreuung statt. Wenn Sie unterwegs Betreuung, Sauerstoff oder eine Liege brauchen, sage ich Ihnen das offen und Sie brauchen einen KTW. Im Notfall gilt immer: 112.
Kann ich Rollator, Gehstock oder Sauerstoffgerät mitnehmen?
Rollator, Gehhilfen und Gepäck nehme ich selbstverständlich mit und verstaue sie sicher. Ein tragbares Sauerstoffgerät, das Sie selbst bedienen, ist ebenfalls möglich – sagen Sie mir bitte vorher Bescheid, damit ich den Platz und die Sicherung vorbereite.
Wie wird mit meinen Daten umgegangen? (Datenschutz)
Datenschutz nehme ich ernst. Ihre Adresse, Ihr Ziel und Ihre Termindaten verwende ich ausschließlich, um die Fahrt durchzuführen und abzurechnen. Ich gebe sie nicht an Dritte weiter und speichere sie nur so lange, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Was Sie mir unterwegs erzählen, bleibt bei mir.
Was kostet eine Krankenfahrt in Osnabrück?
Mit ärztlicher Verordnung rechne ich die Fahrt über Ihre Krankenkasse ab. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt – und nie mehr, als die Fahrt tatsächlich kostet. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat und einen Befreiungsausweis besitzt, zahlt nichts. Ohne Verordnung nenne ich Ihnen vor der Fahrt einen festen Preis; er richtet sich nach Strecke, Uhrzeit und Aufwand beim Ein- und Aussteigen. Ein Anruf genügt.
Ist der Transportschein dasselbe wie „Muster 4“?
Ja. Was im Alltag Transportschein oder Taxischein genannt wird, ist das bundeseinheitliche Formular „Muster 4 – Verordnung einer Krankenbeförderung“. Ausgestellt wird es von der behandelnden Praxis oder vom Krankenhaus, nicht von mir. Darauf steht, warum die Fahrt medizinisch notwendig ist und welches Beförderungsmittel verordnet wird. Ohne dieses Formular rechnet die Kasse nicht ab – fragen Sie in der Praxis gleich beim Termin danach.
Fahren Sie regelmäßig zur Dialyse?
Ja, Dialysefahrten sind ein großer Teil meiner Arbeit. Sie laufen meist drei Mal pro Woche über Monate, und ich plane sie als feste Serie ein: gleiche Uhrzeit, gleicher Fahrer, gleicher Ablauf. Ich fahre unter anderem das KfH-Nierenzentrum Osnabrück und die Dialysepraxis Harderberg an. Wichtig: Die Verordnung für eine Serienfahrt muss Ihre Krankenkasse vorab genehmigen – meist genügt dort ein Anruf, nachdem die Praxis das Muster 4 ausgestellt hat.
Holen Sie mich bei der Entlassung aus dem Krankenhaus ab?
Ja. Fahrten zur stationären Aufnahme und zur Entlassung sind der Fall, in dem die Krankenkasse die Fahrt ohne vorherige Genehmigung übernimmt – die Verordnung vom Krankenhaus genügt. Rufen Sie mich an, sobald der Entlassungstag feststeht; kurzfristig lässt sich eine Abholung oft noch am selben Tag einrichten. Ich hole Sie an der Station oder am Ausgang ab, nehme Gepäck und Hilfsmittel mit und bringe Sie bis in die Wohnung.
Bekomme ich mit Pflegegrad 2 oder 3 eine Krankenfahrt bezahlt?
Pflegegrad 2 allein reicht nicht für eine automatische Kostenübernahme – die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall, vorher nachfragen. Pflegegrad 3 reicht, wenn zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität besteht; dann gilt die Genehmigung für ambulante Fahrten als erteilt. Ab Pflegegrad 4 ebenfalls. Die Ärztin oder der Arzt muss die Fahrt in jedem Fall verordnen (Muster 4).
Kann ich Krankenfahrten von der Steuer absetzen?
Selbst getragene, krankheitsbedingte Fahrtkosten – auch die Zuzahlungen – können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG angegeben werden, soweit sie Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Bewahren Sie Quittungen auf; für den Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Ich bin privat versichert oder beihilfeberechtigt – fahren Sie mich trotzdem?
Ja. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle einreichen. Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab – fragen Sie am besten vorher nach.
Zahlt die Rentenversicherung die Fahrt zur Reha?
Bei einer Reha der Rentenversicherung werden Reisekosten in der Regel erstattet. Eine Fahrt mit Taxi oder Fahrdienst aber nur, wenn sie medizinisch notwendig ist und vorher bewilligt wurde. Bei einer Reha der Krankenkasse gilt der Transportschein. Klären Sie das vor der Fahrt – ich fahre Sie dann direkt in die Klinik.
Wie lange ist ein Transportschein gültig?
Er gilt für die darauf genannte Fahrt bzw. für den angegebenen Zeitraum einer Serienbehandlung. Ist der Zeitraum vorbei oder ändert sich die Behandlung, stellt die Praxis eine neue Verordnung aus – bei genehmigungspflichtigen Fahrten mit neuer Genehmigung der Kasse.
Bieten Sie Liegendtransporte oder Tragestuhl an?
Nein. Wer liegend befördert, im Tragestuhl über Treppen getragen oder unterwegs medizinisch betreut werden muss, braucht einen qualifizierten Krankentransport im Krankentransportwagen (KTW). Den bestellen Sie in Osnabrück über die Krankentransport-Nummer 19222 (mit Vorwahl 0541) oder über Praxis bzw. Klinik. Im Notfall immer 112. Sitzend oder im eigenen Rollstuhl fahre ich Sie gern.
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