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Entlassungsfahrten und Rehafahrten

Der Entlassungstag steht oft erst am Morgen fest. Rufen Sie an, sobald Sie es wissen – ich hole Sie an der Station ab, nehme Tasche und Hilfsmittel mit und bringe Sie bis in die Wohnung oder direkt in die Reha.

Abholung bei der Entlassung

Ich fahre ab allen Krankenhäusern der Region, unter anderem Klinikum Osnabrück am Finkenhügel, Marienhospital Osnabrück, Paracelsus-Klinik Osnabrück, Franziskus-Hospital Harderberg und Christliches Klinikum Melle. Ich komme auf die Station oder warte am Haupteingang – wie es für Sie am einfachsten ist.

Fahrten zur stationären Aufnahme und zur Entlassung übernimmt die Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung. Sie brauchen nur die Verordnung (Muster 4) vom Krankenhaus – der Sozialdienst oder die Station stellt sie aus. Ihr Anteil ist die Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Fahrt.

Fahrt zur Reha, Anschlussheilbehandlung und Kur

Direkt vom Krankenhaus in die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder von zu Hause in die Reha – etwa zur Schüchtermann-Klinik Bad Rothenfelde, zur Klinik am Kurpark Bad Iburg oder zu Rehakliniken außerhalb des Landkreises. Längere Strecken nach Absprache.

Wer zahlt die Fahrt zur Reha? Das hängt vom Kostenträger der Reha ab. Bei einer Reha der Rentenversicherung werden Reisekosten in der Regel erstattet, eine Fahrt mit Taxi oder Fahrdienst aber nur, wenn sie medizinisch notwendig ist und vorher bewilligt wurde. Bei einer Reha der Krankenkasse gilt der Transportschein. Klären Sie das bitte vor der Fahrt – ich helfe Ihnen gern, die richtige Frage zu stellen.

Kurzzeitpflege, Pflegeheim, Verlegung

Auch Fahrten in die Kurzzeitpflege, ins Pflegeheim, zurück nach Hause oder zwischen zwei Einrichtungen (Verlegung, Konsilfahrt) übernehme ich – sitzend oder im Rollstuhl. Liegende Transporte sind nicht möglich; dafür ist ein Krankentransportwagen nötig.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Fahrt nach Hause nach der Entlassung eine Genehmigung?
Nein. Fahrten zur stationären Aufnahme und zur Entlassung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung. Sie brauchen nur den Transportschein (Muster 4) vom Krankenhaus.
Holen Sie mich auch am Wochenende aus dem Krankenhaus ab?
Rufen Sie an – auch Entlassungen am Samstag oder kurzfristig am selben Tag lassen sich oft einrichten.
Zahlt die Rentenversicherung die Fahrt zur Reha mit dem Taxi?
Reisekosten zur Reha werden in der Regel erstattet; die Fahrt mit Taxi oder Fahrdienst aber nur, wenn sie medizinisch notwendig ist und vorher bewilligt wurde. Fragen Sie vor der Fahrt bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach.
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