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Dialysefahrten in Osnabrück

Wer zur Dialyse muss, fährt drei Mal in der Woche – über Monate oder Jahre. Da zählt nicht das schnellste Taxi, sondern ein Fahrer, der pünktlich vor der Tür steht, Ihren Ablauf kennt und merkt, wenn es Ihnen heute schlechter geht.

Dialysefahrten als feste Serie

Ich plane Ihre Dialysefahrten als Serie ein: gleiche Wochentage, gleiche Uhrzeit, gleicher Fahrer – hin und zurück. Sie müssen nicht jede Woche neu anrufen. Verschiebt sich ein Termin, etwa an Feiertagen, sprechen wir das rechtzeitig ab.

  • Abholung an der Haustür, nicht am Bordstein
  • Begleitung bis zur Anmeldung im Dialysezentrum
  • Rückfahrt, wenn die Behandlung länger dauert – ich warte oder komme wieder
  • Rollator, Gehstock oder Rollstuhl fahren mit

Zu welchen Dialysezentren ich fahre

Regelmäßig zum KfH-Nierenzentrum Osnabrück und zur Dialysepraxis Harderberg in Georgsmarienhütte – und zu jeder anderen Dialyse in der Region. Ich hole Sie in der Stadt Osnabrück und im ganzen Landkreis ab, zum Beispiel in Belm, Wallenhorst, Bramsche, Georgsmarienhütte, Bissendorf, Hasbergen, Hagen a.T.W. oder Melle. Die vollständige Liste steht im Einsatzgebiet.

Wer bezahlt die Fahrt zur Dialyse?

Fahrten zur Dialyse übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel. Sie brauchen dafür eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein, Muster 4) von Ihrer Dialysepraxis oder Ihrer Hausärztin. Weil es sich um eine Serienbehandlung handelt, muss die Kasse die Fahrten vorher genehmigen – meist genügt dort ein Anruf, nachdem die Praxis das Formular ausgestellt hat.

Ihr Eigenanteil ist die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat (bei chronisch Kranken 1 % des Bruttoeinkommens), bekommt von der Kasse einen Befreiungsausweis und zahlt nichts mehr. Die Abrechnung mit der Kasse übernehme ich. Mehr dazu im Ratgeber Kosten & Transportschein.

So starten Sie

  • Transportschein (Muster 4) in der Dialysepraxis ausstellen lassen – „Serienverordnung Dialyse“
  • Genehmigung bei der Krankenkasse einholen (Anruf oder Formular einreichen)
  • Mich anrufen: Wochentage, Uhrzeit, Adresse – fertig

Häufige Fragen

Wie oft fahren Sie zur Dialyse?
So oft, wie Ihre Behandlung es verlangt – meist drei Mal pro Woche. Die Termine werden als feste Serie eingeplant, damit Sie nicht jedes Mal neu buchen müssen.
Muss die Krankenkasse Dialysefahrten genehmigen?
Ja, Fahrten zu einer ambulanten Serienbehandlung wie der Dialyse muss die Krankenkasse vorher genehmigen. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt; Voraussetzung ist die Verordnung (Muster 4) der Praxis.
Was kostet eine Dialysefahrt für mich?
Mit genehmigter Verordnung nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Mit Befreiungsausweis der Krankenkasse zahlen Sie nichts.
Was passiert, wenn die Dialyse länger dauert?
Dann warte ich oder hole Sie später ab. Sie oder das Dialyseteam rufen mich kurz an – die Rückfahrt ist fest eingeplant und fällt nicht weg.
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